Heilpraktikerin
Elisabeth Enggruber
Kosten
Je nach Versicherungsvertrag erstatten private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen einen Teil der Behandlungskosten.
Die Abrechnung erfolgt im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GeBüH).
Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten nicht.